„Gemeinde klagt nach Absage der Bezirksregierung“
Nach der Ablehnung der beantragten Flächennutzungsplan-Änderung durch die Bezirksregierung Münster hat die Gemeinde Wadersloh Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Der Artikel in der „Glocke“ berichtet über die Hintergründe dieser Entscheidung und verweist dabei auch auf unser geplantes Windenergieprojekt „Wadersloh Süd“. Die Gemeinde sieht in der Ablehnung Verfahrensfehler und eine mangelnde Abwägung der Argumente – insbesondere mit Blick auf Umwelt- und Klimaschutz. Auch unser Projekt wird dabei erneut thematisiert. Wir begrüßen das Vorgehen der Gemeinde und hoffen weiterhin auf eine sachliche und lösungsorientierte Auseinandersetzung im Sinne der Energiewende vor Ort.
Unsere Sicht – Eindruck über negative Haltung zur Windkraft
In dem Pressebericht der „Glocke“ wird über unsere Enttäuschung hinsichtlich der Entscheidung der Bezirksregierung Münster berichtet, einen von uns initiierten Genehmigungsprozess für ein Windenergieprojekt in Wadersloh zu stoppen. Unser Vorstandsvorsitzender Ludger Rembeck äußert darin Unverständnis über das Vorgehen der Behörden und betont, dass wir als Genossenschaft mit über 300 Mitgliedern stets transparent gearbeitet und frühzeitig Beteiligungsverfahren eingeleitet haben. Die ablehnende Haltung gegenüber der Windkraft und die bewusste Verzögerung des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan stehen aus unserer Sicht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Energiewende vor Ort.

